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Falsch geparkt ? Hier gibt es eine Haftungsfalle.
Amtsgericht München, Urteil vom 12.02.2026, Az. 344 C 8946/25 Nachdem eine Autofahrerin (Klägerin) ihren Pkw auf dem Parkplatz eines Schwimmbads in Unterschleißheim abgestellt hatte, kollidierte eine andere Autofahrerin (Beklagte) mit dem Fahrzeug. Dabei entstand ein Schaden in Höhe von 6.244,90 Euro. Der Versicherer der Beklagten war jedoch nicht bereit, den Schaden vollständig zu begleichen. Zu Recht? Die Haftpflichtversicherung der Beklagten regulierte zunächst 4.120,63 Eu
Matthias Kahnert
14. März2 Min. Lesezeit
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